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   VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297   

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VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 (https://dejure.org/2013,307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 (https://dejure.org/2013,307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 22 CS 12.2297 (https://dejure.org/2013,307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurückstellung von Windenergievorhaben; einheitliche Schutzabstände zur Wohnbebauung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, ... §§ 5 Abs. 2 b, 15 Abs. 3, 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 3, 36 Abs. 2 Satz 3, 204 Abs. 1 BauGB, §§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG, Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO
    Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht: Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 15 Abs. 3 S. 1
    Anspruch auf einstweiligen Rechtschutz der Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine geplante Windkraftanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsplan: Genug Raum für Windkraftanlage vorgesehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraft: Sind einheitliche Schutzabstände rechtmäßig? (IBR 2013, 1138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 639
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragsgegners wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. April 2012 zurück (Az. 22 CS 12.310).

    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).

    Insgesamt haben sich die Zweifel daran verdichtet, dass der Windenergie im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werden soll, was zur Rechtswidrigkeit der Gesamtplanung führt und deren rechtliche Realisierbarkeit und damit Sicherungsfähigkeit ausschließt (offen noch die Beurteilung in BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 21 m.w.N.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits angedeutet hatte (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 a.E.) und das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss zu Recht feststellt, überschreitet die von der Antragstellerin und den mit ihr planenden Gemeinden als "weiche" Tabuzone gewählte einheitliche Abstandsvorgabe von 900 m für Windkraftanlagen zu Wohnbebauung in "allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen" (Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan, Teilgebiet D..., i.d.F. v. 9.12.2011, VGH-Akte Bl. 54/64, 73) aller Voraussicht nach die Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit.

    Im Gegenteil müssen sich die vom Planungsträger festgelegten "weichen" Ausschlusskriterien in demselben Maß, in dem sich das Verhältnis zwischen den bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren verfügbaren Potentialflächen und den nach dem "Landkreiskonzept" ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Eine positive Planung dahin, dass die Antragstellerin und die mit ihr planenden Gemeinden im Hinblick auf die angestrebte gemeinsame Flächennutzungsplanung das Defizit an Konzentrationsflächen auf dem Stadtgebiet der Antragstellerin durch ausreichende Flächen im restlichen Planungsgebiet kompensieren, also der negativen Ausschlusswirkung ihrer Planung auch eine positive Zulassungskomponente zur Seite stellen (zu diesem Kriterium BVerwG, U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - NVwZ 2005, 211 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559 f.), ist nicht ersichtlich.

    Im Gegenteil müssen sich die vom Planungsträger festgelegten "weichen" Ausschlusskriterien in demselben Maß, in dem sich das Verhältnis zwischen den bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren verfügbaren Potentialflächen und den nach dem "Landkreiskonzept" ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

    Will der Planungsträger dennoch an den bisher vorgesehenen Abständen festhalten, muss er auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten (BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Eine positive Planung dahin, dass die Antragstellerin und die mit ihr planenden Gemeinden im Hinblick auf die angestrebte gemeinsame Flächennutzungsplanung das Defizit an Konzentrationsflächen auf dem Stadtgebiet der Antragstellerin durch ausreichende Flächen im restlichen Planungsgebiet kompensieren, also der negativen Ausschlusswirkung ihrer Planung auch eine positive Zulassungskomponente zur Seite stellen (zu diesem Kriterium BVerwG, U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - NVwZ 2005, 211 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559 f.), ist nicht ersichtlich.

    Die Darstellungen eines solchen Flächennutzungsplans führen vielmehr eine unmittelbar wirksame Beachtenspflicht herbei, weil der öffentliche Belang der Freihaltung des Außenbereichs in den Ausschlusszonen bei der nachvollziehenden Abwägung grundsätzlich Vorrang vor der in § 35 Abs. 1 BauGB angeordneten Privilegierung genießt (BVerwG, U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - NVwZ 2005, 211/212 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Der Begriff der Erschließung in § 35 Abs. 1 BauGB stellt nicht auf die zur Errichtung des geplanten Vorhabens erforderlichen Fahrzeugbewegungen, sondern erst auf das durch die Nutzung des fertiggestellten Vorhabens verursachte Verkehrsaufkommen ab; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Erschließung bereits dann gesichert, wenn die Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Bauwerks funktionstüchtig angelegt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48/81 - NVwZ 1986, 38/39 a.E.).
  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Die Erreichbarkeit in der Bauphase ist keine Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern der tatsächlichen Realisierbarkeit des Vorhabens (so überzeugend VG Stuttgart, U.v. 29.4.2010 -13 K 898/08 - juris Rn. 89 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Zur Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes im Rahmen der Bauleitplanung hat das Bundesverwaltungsgericht Folgendes ausgeführt (BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/301 m.w.N.): "Über Grenzwertregelungen, durch die die Erheblichkeitsschwelle im Sinne des Schutzstandards des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu Gunsten der Nachbarschaft auch mit Wirkung für das Städtebaurecht konkretisiert wird, darf sich die Gemeinde nicht sehenden Auges hinwegsetzen.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Das Maß des immissionsschutzrechtlich Zumutbaren richtet sich nach der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit des insoweit maßgeblichen Gebiets, die insoweit von der baurechtlichen Prägung der Situation, in der sich störende und gestörte Nutzung befinden, und von etwaigen tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen abhängen (BVerwG, B.v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 - UPR 1996, 309/310; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - DVBl 1996, 40/43 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Dies wäre im Drittanfechtungsprozess gegen die erteilte immissionschutzrechtliche Genehmigung zu Gunsten des Vorhabensträgers zu berücksichtigen (vgl. u.a. zum Atomrecht BVerwG, U.v. 17.7.1980 - 7 C 101.78 - DVBl 1980, 1001/1006; zum Baurecht BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102.90 - BayVBl 1991, 375).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Das Maß des immissionsschutzrechtlich Zumutbaren richtet sich nach der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit des insoweit maßgeblichen Gebiets, die insoweit von der baurechtlichen Prägung der Situation, in der sich störende und gestörte Nutzung befinden, und von etwaigen tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen abhängen (BVerwG, B.v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 - UPR 1996, 309/310; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - DVBl 1996, 40/43 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297
    Das Bauplanungsrecht als Bodenrecht bestimmt einerseits, welche Nutzungen auch im Hinblick auf Beeinträchtigungen der Nachbarschaft an bestimmten Orten zulässig sind, andererseits, welchen Schutz vor Beeinträchtigungen andere Nutzungen, z.B. Wohnbebauung, beanspruchen können (BVerwG, U.v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 - UPR 1991, 340/341).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für

  • VG München, 01.02.2012 - M 1 S 11.6013

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von

  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 15 CS 07.389
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Für die Frage der Begründetheit ist dabei auf den Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 11, 12; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 22) abzustellen.

    Andernfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BauR 2013, 639 - juris Rn. 22).

    Erkennt die Beigeladene im laufenden Verfahren, dass der Windenergie nicht ausreichend substantiell Raum geschaffen wird, muss sie - wie vorliegend zuletzt wohl auch im Hinblick auf naturschutzfachliche Erkenntnisse geschehen - ihr Auswahlkonzept überprüfen und gegebenenfalls ändern (BVerwG, B.v. 15.9.2009 - 4 BN 25/09 - BauR 2010, 82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 27).

    Insoweit sind mindestens die sogenannten weichen Tabuzonen gegebenenfalls erneut mit in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 27).

    Anders als im Fall eines undifferenzierten einheitlichen Mindestabstandes zu jeglicher Wohnbebauung, der die planerische Gestaltungsfreiheit verletzt (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 26, 28; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - KommPraxBY 2014, 60 - juris Rn. 21), ist sich die Beigeladene aber vorliegend ausweislich der Begründung einer differenzierten Betrachtung durchaus bewusst.

    Soweit dies nicht der Fall ist, muss die Beigeladene gegebenenfalls ihr Auswahlkonzept überprüfen und ändern (BVerwG, B.v. 15.9.2009 - 4 BN 25/09 - BauR 2010, 82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - 2 D 46/12

    Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von

    vgl. insoweit OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12 -, juris Rn. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 24; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, NuR 2011, 794 = juris Rn. 65.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 21. Januar 2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 28), der zufolge ein einheitlicher Schutzabstand die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit von allgemeinen Wohn- und Mischgebieten sowie von Außenbereichsflächen ohne die nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung einebne, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Der im Entwurf vorgesehene einheitliche Siedlungsabstand von 800 m zu Misch- und Dorfgebieten sowie zu Einzelhäusern im Außenbereich ist nicht nur rechtlich nicht zwingend, sondern jedenfalls bei nur geringem Umfang der Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung rechtlich zumindest problematisch (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 -Rn. 26 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 21. Januar 2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 28), der zufolge ein einheitlicher Schutzabstand die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit von allgemeinen Wohn- und Mischgebieten sowie von Außenbereichsflächen ohne die nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung einebne, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    In diesem Zusammenhang vermag denn auch die Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Januar 2013 (- 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 28) nicht weiterhelfen, weil in dem dort zu entscheidenden Fall - wie vom 2. Senat bereits herausgestellt - der Windenergie gerade kein substantieller Raum verschafft worden war.

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, also der Zeitpunkt der Zustellung der Bescheide vom 31. Oktober 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).

    Eindeutige Unterschiede bei der Schutzwürdigkeit können eine stärkere Differenzierung gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris).

    Die Notwendigkeit, an sich wünschenswerte Schutzabstände zu verkleinern und hierbei zwischen den verschiedenen Nutzungen (nach Lage und Nutzungsart) zu differenzieren, ergibt sich umso stärker, je kleiner am Ende des planerischen Abwägungsprozesses diejenigen Flächen ausfallen, die der Windenergienutzung zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 26, 27).

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend demnach der Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 27. März 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 15 ZB 10.3161).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

    Eine solch undifferenzierte Regelung ebnet vielmehr - wie der Verwaltungsgerichtshof an anderer Stelle ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 28 ff. m.w.N.) - die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der unterschiedlichen Bereiche ohne die von Verfassungs wegen nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung ein.

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend demnach der Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 27. März 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 15 ZB 10.3161).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

    Eine solch undifferenzierte Regelung ebnet vielmehr - wie der Verwaltungsgerichtshof an anderer Stelle ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 28 ff. m.w.N.) - die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der unterschiedlichen Bereiche ohne die von Verfassungs wegen nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung ein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2013 - 1 LB 7/12

    Veränderungssperre für Bürgerwindpark steht Errichtung von Windenergieanlagen

    Es ist zwar nach der Rechtsprechung im Rahmen der Bauleitplanung zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2012 - 12 LB 64/11 - Urt. v. 28.01.2010 - 12 KN 65/07 - VGH München, B. v. 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch OVG Schleswig, U. v. 20.01.2005 - 1 KN 9/03 -).
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Erforderlich ist hierfür jedenfalls ein Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 24 und vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 20).
  • VG Minden, 28.09.2016 - 11 K 2120/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

  • VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702

    Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.909

    Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe)

  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.867

    Zurückstellung von BImSch-Genehmigungen für Windenergieanlagen

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2122

    Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

  • VG Minden, 26.04.2018 - 11 K 874/17
  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 8 Windkraftanlagen; Anfechtungsklage

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 ZB 16.12

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 22 B 336/23

    Untersagung der Erteilung eines beantragten immissionsschutzrechtlichen

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.940

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.942

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.944

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946

    (erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

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